SPRECHERIN | SCHAUSPIELERIN
FÜR SYNCHRON & VOICE OVER
AGB
Grundsätzlich gilt:
Zahlungsziel sofort nach Eingang der Rechnung auf genanntes Konto von Tanja Esche. Es gelten die Konditionen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung des genannten Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware/Leistung inkl. der Verwertungsrechte Eigentum von Tanja Esche.
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Mit der Bezahlung der Leistung gehen die Verwertungsrechte auf den Auftraggeber/die Auftraggeberin über; jedoch ausschließlich im vereinbarten Rahmen und zum vereinbarten Zweck. Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z. B. keine andere Werbung der Sprecherin für einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivität (z. B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch gegen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Textform.
Für Sprachaufnahmen im Einzelnen:
1. Industriefilme
Unter den Begriff Industriefilme fallen Imagefilme, Produktpräsentationen, Lehr- und Sachfilme, technische Filme, Schulungsvideos etc. Diese sowie Sprachteile daraus dürfen ohne Genehmigung der Sprecherin nicht zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet werden und vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nur einem definierten und begrenzten Zuschauerkreis vorgeführt und in keinem Massenmedium veröffentlicht oder dort zu Werbezwecken eingesetzt werden.
2. TV- und Hörfunkbeiträge
Es gelten nicht automatisch die AGB der Rundfunk- und Fernsehanstalten, maßgeblich ist die Individualabrede der Parteien. Sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß.
3. Werbe-Layouts (Layouts für TV, Funk, Kino, Internet)
Mit der Bezahlung eines Layouts erhält die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layoutstadium ist es dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ohne Genehmigung ausgestrahlt oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit - z. B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken - zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung ist zusätzlich zum Layout-honorar ein Verwertungshonorar (Buyouthonorar) fällig. Dasselbe gilt für jeden einzelnen Fall der Verwertung von Teilen eines Layouts.
4. Reine Werbe-Spots (Reinaufnahmen für TV, Funk, Kino, Internet)
Mit der Bezahlung eines einzelnen Spots erhält die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets (bzw. innerhalb der vereinbarten Online-/Internet--Nutzung) mittels des vereinbarten Mediums beschränkt auf die BRD für die Dauer eines Jahres, gerechnet ab dem Produktionsdatum der Ausstrahlungsmedien (z. B. Sendekopien) oder spätestens ab der ersten Verwertung (Nutzung /Veröffentlichung).
Mit den Ausstrahlungsrechten für die Bundesrepublik Deutschland erhält die Auftraggeberin/der Auftraggeber auch das Recht zur Ausstrahlung in denjenigen europaweit zu empfangenden Sendern, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Für Ausstrahlungen in Sendern, deren Sitz nicht in der BRD liegt (z. B. MTV etc.), bzw. für jedes weitere Land (z. B. Österreich, Schweiz etc.), wird ein weiteres Verwertungshonorar jeweils für das entsprechende Medium fällig. Verwendet der Auftraggeber/die Auftraggeberin einen Spot oder (Sprach-)Teile eines Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Funk-, TV-, Kino- oder Online-Spots, so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig; gleiches gilt für den Wechsel von einem zum anderen Medium, z. B. wenn aus einem Funkspot (oder Teilen daraus) ein Kinospot wird oder ein TV-Spot im Internet als Preroll verwendet wird.
Entsprechendes gilt für die Produktion und Ausstrahlung von sogenannten Sales-Videos, Industriefilmen, Ladenfunk, öffentlichen Veranstaltungen etc., wenn diese über ein anderes oder eines der neuen Medien ausgestrahlt oder veröffentlicht werden. Bei der Produktion und Verbreitung von Videos, CD's und anderen Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden, sind zusätzlich – abhängig von der Auflagenhöhe – gesonderte Verwertungshonorare fällig.
Eine besondere Stellung im Preisgefüge nehmen regelmäßig nur die Hörfunkspots für Lokal- oder Regionalsender ein: Hier ist das Veröffentlichungshonorar günstiger, da das Ausstrahlungsgebiet strikt beschränkt ist. Ein Lokalfunkspot deckt die Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern einer einzigen Stadt ab; gemeint ist hier ein eng begrenzter Raum in der Größe eines Landkreises. Ein Regionalfunkspot liegt vor, wenn die Ausstrahlung in mehr als einem einzigen Lokalbereich erfolgt und gilt bis zur Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzelnen Bundeslandes.
Ein nationaler Funkspot liegt dann vor, wenn der Spot in mehr als einem einzigen Bundesland ausgestrahlt wird.
Für jedes weitere Land außerhalb der BRD wird ein weiteres nationales Verwertungsrecht fällig.
5. Honorare
Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, die jeweils aktuelle Preisliste von Tanja Esche, die jederzeit angefordert werden kann und in den Produktionsstudios zur Einsichtnahme bereitliegt.
Für den Fall, dass ein Produktionstermin vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nicht eingehalten werden kann, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% der jeweiligen Gage zur Zahlung an Tanja Esche fällig; es sei denn, der Auftraggeber/die Auftraggeberin sagt die Produktion rechtzeitig, das heißt werktags mindestens 18 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ab. Kann die Sprecherin einen verabredeten Produktionstermin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Krankheit oder höherer Gewalt, deren Nachweis sie auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet sie nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Das Honorar besteht aus der ausgehandelten bzw. festgelegten Gage zuzüglich der jew. gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Alle zusätzlichen gesetzlichen Abgaben - wie z. B. die Künstlersozialabgabe - sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu entrichten.
Von der Sprecherin zu vertretende Fehler (z. B. Aussprachefehler) müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen ohne gesonderte Berechnung durchgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen wird dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bei Korrekturen ein Honorar für eine Neuaufnahme berechnet.
Wurde eine Sprachaufnahme durch die/den persönlich anwesende/n Auftraggeberin/Auftraggeber oder eine/n von ihr/ihm Beauftragte/n abgenommen, können nach dieser Abnahme keine Mängel (bzgl. von der Sprecherin zu vertretende Fehler) mehr erhoben werden. In einem solchen Fall gilt eine Korrektur der ursprünglichen Aufnahme als neu zu honorierende Aufnahme.
Muss ein Text nach Abnahme aufgrund von Textänderungen neu aufgenommen werden, gilt dies ebenfalls als neu zu honorierende Aufnahme.
6. Informationspflicht
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Sprecherin vor der ersten Ausstrahlung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und/oder ein Spot, sei es im Original oder in abgeänderter Form, mittels des ursprünglich vereinbarten oder eines anderen Mediums oder eines der neuen Medien, innerhalb eines neuen Gebietes (z. B. lokal, regional, national, international), innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesendet wird. Sollte der Auftraggeber/die Auftraggeberin diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er/sie diese der Sprecherin in jedem Fall spätestens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht fristgemäß nach, so kann die Sprecherin10 % Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Information fällig war (spätestens 10 Werktage ab Ausstrahlung), und dem Tag, an dem die Sprecherin von der Ausstrahlung erfährt, vergangen ist. Das Recht, im Falle des Zahlungsverzuges nach Rechnungserteilung, Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt.
7. Vertragsverletzung
Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. über den vereinbarten Zeitraum, über den vereinbarten Verwendungsbereich, über das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an den Sprecher zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber/die Auftraggeberin für Verstöße, die von auf seine/ihre Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.
8. Haftung
Die Sprecherin haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.
9. Geltung der AGB
Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an Tanja Esche als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
10. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Sprecherin.
11. Schlussbestimmung
Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
DSGVO, DATENSCHUTZERKLÄRUNG
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IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 TMG:
Tanja Esche
Sprecherin | Schauspielerin für Synchron & Voice Over
c/o Esche
Im Weidacker 13
64390 Erzhausen
Deutschland
Mobil: +49 (0)177 7378695
E-Mail: info(at)tanjaesche.de
Umsatzsteuer-ID gem. §27 a Umsatzsteuergesetz: (DE)64281305728
Berufsbezeichnung: Sprecherin, Texterin | Konzeptionerin, Schauspielerin
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Tanja Esche
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Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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